Bundesverband für klassisch-barocke Reiterei Deutschland e.V.
Anhang VII. Ausbildungsgänge Klassisch-barocke Reiterei
Reitabzeichen im klassisch-barocken Reiten (BRA)
Reitabzeichen 4 Klassisch- barocke Reiterei (BRA 4)
§ 4630
Zulassung
1.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem
Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu
richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.
Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.
Besitz des Basispasses Pferdekunde.
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
§ 4631
Die Prüfung besteht aus mehrerenTeilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung Reiten:
Reiten
im Schritt, Trab und Galopp, geradeaus und in Wendungen mit
einfachen
Tempounterschieden bei ausbalanciertem,
losgelassenem Sitz und entsprechender Einwirkung,
ggf. in
Kleingruppen.
Ausrüstung: Trense. Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.
2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:
Führen
im Schritt und im Trab am kurzen Zügel, Durchparieren zum Halten
in Harmonie und
Gelassenheit. Zirkuslektionen
und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung:Trense,
lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3. Teilprüfung wechselnde
Sitzformen und Sicherheitstraining:
Reiten im leichten Sitz,
auch über Bodenricks. Auch als Geländeprüfung möglich.
4. Teilprüfung Stationsprüfungen:
An jeder Prüfungsstation demonstriert
der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug
auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, die
klassisch-barocke Reitlehre unter
Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien.
Station 2 Kenntnisse zum Einstieg in klassisch-barocke Wettbewerbe.
Station 3 Grundkenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.
Station 4 Kenntnisse zur Unfallverhütung.
§ 4632
1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem
BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer C Klassisch-barocke Reiterei
mit gültiger DOSB Lizenz
sein.
2. Die Gebühren
sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der
Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung
des BfkbR geregelt.
§ 4633
§ 4634
1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen
Teilprüfungen 1 bis 3 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen
in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“
oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem
Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern
erläutert.
2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote
darf unter 5,0 sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss in die
Bescheinigung
eingetragen werden.
§ 4635
Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit
möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der
Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.
§ 4636
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Reitabzeichen 3 - Klassisch- barocke Reiterei (BRA 3)
§ 4637
Zulassung
1.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem
Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu
richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.
Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
§ 4638
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung Reiten:
Aufgabe
B 1 oder alternativ von den Prüfern zu genehmigende Kür bei
ausbalanciertem,
losgelassenem Sitz und entsprechender
Einwirkung.
Schritt,
Trab und Galopp mit einfachen Übergängen, Wendungen,
Schulterherein im Schritt und
im Trab auf beiden Händen.
Dauer ca. 3 bis 4 Minuten.
Ausrüstung:
Trense, Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.
2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:
Am
kurzen oder langen Zügel: Schritt und Trab auf beiden Händen,
Schulterherein im
Schritt
auf beiden Händen. Durchparieren
zum Halten, Rückwärtsrichten in Harmonie und Gelassenheit.
Zirkuslektionen
und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung:Trense, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde-
oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3.
Teilprüfung wechselnde Sitzformen und Sicherheitstraining:
Reiten im leichten Sitz, über 6 Hindernisse, nicht höher
als 50 cm. Auch als Geländeprüfung
möglich.
4. Teilprüfung Stationsprüfungen:
An jeder Prüfungsstation demonstriert
der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug
auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, die
klassisch-barocke Reitlehre unter
Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien,
insbesondere Ziele der
Ausbildung,
Ausrüstung, Hilfengebung, Skala der Ausbildung und ethische
Grundsätze.
Station 2 Trainingslehre.
Station 3 Kenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.
Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.
§ 4639
1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem
BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer C Klassisch-barocke Reiterei
mit gültiger DOSB-Lizenz -
sein.
2. Die Gebühren sind an den
Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung des BfkbR geregelt.
§ 4640
Prüfungskommission
§ 4641
1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen
Teilprüfungen 1 bis 3 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen
in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“
oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem
Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern
erläutert.
2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote
darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die
Bescheinigung
eingetragen werden.
§ 4642
Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit
möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der
Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.
§ 4643
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Reitabzeichen 2 - Klassisch- barocke Reiterei (BRA 2)
§ 4644
Zulassung
1.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem
Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu
richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.
Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
§ 4645
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung Reiten:
Aufgabe
B 2 oder alternativ von den Prüfern zu genehmigende Kür bei
ausbalanciertem,
losgelassenem Sitz und entsprechender
Einwirkung, unterschiedliche Tempi im Schritt, Trab und
Galopp mit einfachen Wechseln, Seitengänge im Schritt und Trab
auf beiden Händen, einzeln zu
reiten, Dauer ca. 3 bis 4
Minuten.
Ausrüstung:
Trense oder Kandare. Auf blanker Kandare ist nur die einhändige
Zügelführung
zulässig. Damensattel, Sporen und
Gerte zulässig.
2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:
Am
kurzen oder langen Zügel: Schritt und Trab auf beiden Händen,
Wendungen, Seitengänge.
Ansatz zur Piaffe.
Zirkuslektionen
und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung: Trense, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde-
oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen:
An jeder Prüfungsstation demonstriert
der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1 Prüfungsgespräch in
Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen,
vertiefte Kenntnisse der klassisch-
barocken Reitlehre unter Berücksichtigung ihrer Geschichte und
der FN-Richtlinien
insbesondere Ziele
der Ausbildung, Ausrüstung, Hilfengebung und Schullektionen.
Station 2 Trainingslehre.
Station 3 Vertiefte Kenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.
Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.
§ 4646
1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem
BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer B - Klassisch-barocke
Reiterei mit gültiger DOSB - Lizenz
sein.
2. Die
Gebühren sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe
der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung
des BfkbR geregelt.
§ 4647
Prüfungskommission
§ 4648
1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen
Teilprüfungen 1 bis 2 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen
in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“
oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem
Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern
erläutert.
2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote
darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die
Bescheinigung
eingetragen werden.
§ 4649
Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit
möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der
Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.
§ 4650
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Reitabzeichen 1 - Klassisch-barocke Reiterei (BRA 1)
§ 4651
Zulassung
1.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem
Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu
richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.
Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Zugelassene Pferde: 6-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.
§ 4652
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Teilprüfung Reiten:
Von
den Prüfern zu genehmigende Kür bei
ausbalanciertem, losgelassenem Sitz und
entsprechender
Einwirkung, Tempounterschiede im Schritt, Trab und Galopp, fliegende
Galoppwechsel nach links und nach rechts auf beiden Händen,
Serienwechsel, Piaffe und Passage,
Schulen über der Erde
und Zirkuslektionen zulässig, Dauer ca. 4 Minuten einzeln zu
reiten;
Ausrüstung:
Kandare. Auf blanker Kandare ist nur die einhändige Zügelführung
zulässig,
Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.
2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:
Am
kurzen oder langen Zügel: Auf beiden Händen Schritt und
Trab, Seitengänge, Piaffe.
Galopplektionen, Passage,
Schulen über der Erde, Zirkuslektionen
und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung: Trense oder Kandare, lange Touchiergerte.
Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel,
Gurt oder Sattel
zulässig.
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen:
An jeder Prüfungsstation demonstriert
der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1 Prüfungsgespräch in
Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen,
vertiefte Kenntnisse der klassischen-
barocken Reitlehre unter Berücksichtigung ihrer Geschichte und
der FN-Richtlinien,
insbesondere Ziele der
Ausbildung, Ausrüstung, Hilfengebung, Schullektionen auf und
über der Erde.
Station 2 Trainingslehre.
Station 3 Vertiefte Kenntnisse zur
gewichtslosen Arbeit an der Hand, am langen Zügel und an den
Pilaren.
Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.
§ 4653
1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem
BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer A klassisch-barocke Reiterei
mit gültiger DOSB Lizenz
sein.
2. Die Gebühren
sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der
Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung
des BfkbR geregelt.
§ 4654
Prüfungskommission
§ 4655
1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen
Teilprüfungen sowie das Endergebnis lauten in
Noten von
0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen in den
Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“ oder
„nicht bestanden“ zu bewerten. In einem Abschlussgespräch
werden die
Ergebnisse den Bewerbern erläutert.
2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote
darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die
Bescheinigung
eingetragen werden.
§ 4656
Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit
möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der
Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.
§ 5657
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.