Bundesverband für klassisch-barocke Reiterei Deutschland e.V.



Anhang VII. Ausbildungsgänge Klassisch-barocke Reiterei


  1. Reitabzeichen im klassisch-barocken Reiten (BRA)



  1. Reitabzeichen 4 Klassisch- barocke Reiterei (BRA 4)


§ 4630

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu richten.

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.

  2. Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.

  3. Besitz des Basispasses Pferdekunde.

  4. Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

  5. Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

§ 4631

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus mehrerenTeilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Reiten:

Reiten im Schritt, Trab und Galopp, geradeaus und in Wendungen mit einfachen
Tempounterschieden bei ausbalanciertem, losgelassenem Sitz und entsprechender Einwirkung,
ggf. in Kleingruppen.
Ausrüstung: Trense. Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.

2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:

Führen im Schritt und im Trab am kurzen Zügel, Durchparieren zum Halten in Harmonie und
Gelassenheit.
Zirkuslektionen und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung:Trense, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3. Teilprüfung wechselnde Sitzformen und Sicherheitstraining:
Reiten im leichten Sitz, auch über Bodenricks. Auch als Geländeprüfung möglich.

4. Teilprüfung Stationsprüfungen:

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.

Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, die klassisch-barocke Reitlehre unter
Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien.

Station 2 Kenntnisse zum Einstieg in klassisch-barocke Wettbewerbe.

Station 3 Grundkenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.

Station 4 Kenntnisse zur Unfallverhütung.

§ 4632

Prüfungsort, Gebühren

1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer C Klassisch-barocke Reiterei mit gültiger DOSB Lizenz
sein.
2. Die Gebühren sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung des BfkbR geregelt.


§ 4633

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus zwei Personen, die mindestens Trainer B
Klassisch-barocke Reiterei/Basissport mit gültiger DOSB-Trainerlizenz - sind, Richter
oder aus von dem BfkbR benannten Personen. In den Stationsprüfungen ist eine Aufteilung der
Prüfungskommission möglich.

§ 4634

Prüfungsergebnis

1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen Teilprüfungen 1 bis 3 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern erläutert.

2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote darf unter 5,0 sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss in die Bescheinigung
eingetragen werden.


§ 4635

Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.

§ 4636

Urkunde/Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.



  1. Reitabzeichen 3 - Klassisch- barocke Reiterei (BRA 3)


§ 4637

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu richten.

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.

  2. Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.


  1. Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

  2. Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.


§ 4638

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Reiten:

Aufgabe B 1 oder alternativ von den Prüfern zu genehmigende Kür bei ausbalanciertem,
losgelassenem Sitz und entsprechender Einwirkung.

Schritt, Trab und Galopp mit einfachen Übergängen, Wendungen, Schulterherein im Schritt und
im Trab auf beiden Händen. Dauer ca. 3 bis 4 Minuten.
Ausrüstung: Trense, Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.

2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:

Am kurzen oder langen Zügel: Schritt und Trab auf beiden Händen, Schulterherein im Schritt
auf beiden Händen.
Durchparieren zum Halten, Rückwärtsrichten in Harmonie und Gelassenheit.
Zirkuslektionen und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung:Trense, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3. Teilprüfung wechselnde Sitzformen und Sicherheitstraining:
Reiten im leichten Sitz, über 6 Hindernisse, nicht höher als 50 cm. Auch als Geländeprüfung
möglich.

4. Teilprüfung Stationsprüfungen:

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.

Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, die klassisch-barocke Reitlehre unter
Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien, insbesondere Ziele der
Ausbildung, Ausrüstung, Hilfengebung, Skala der Ausbildung und ethische Grundsätze.

Station 2 Trainingslehre.

Station 3 Kenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.

Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.


§ 4639

Prüfungsort, Gebühren, Lehrgangsleiter

1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer C Klassisch-barocke Reiterei mit gültiger DOSB-Lizenz -

sein.
2. Die Gebühren sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung des BfkbR geregelt.


§ 4640

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus zwei Personen, die mindestens Trainer B
Klassisch-barocke Reiterei/Basissport – mit gültiger DOSB-Trainerlizenz - sind, Richter
oder aus von dem BfkbR benannten Personen. In den Stationsprüfungen ist eine Aufteilung der
Prüfungskommission möglich.

§ 4641

Prüfungsergebnis

1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen Teilprüfungen 1 bis 3 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern erläutert.

2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die Bescheinigung
eingetragen werden.


§ 4642

Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.

§ 4643

Urkunde/Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.



  1. Reitabzeichen 2 - Klassisch- barocke Reiterei (BRA 2)


§ 4644

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu richten.

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.

  2. Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.

  3. Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

  4. Zugelassene Pferde: 5-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

§ 4645

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Reiten:

Aufgabe B 2 oder alternativ von den Prüfern zu genehmigende Kür bei ausbalanciertem,
losgelassenem Sitz und entsprechender Einwirkung, unterschiedliche Tempi im Schritt, Trab und
Galopp mit einfachen Wechseln, Seitengänge im Schritt und Trab auf beiden Händen, einzeln zu
reiten, Dauer ca. 3 bis 4 Minuten.
Ausrüstung: Trense oder Kandare. Auf blanker Kandare ist nur die einhändige Zügelführung
zulässig. Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.

2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:

Am kurzen oder langen Zügel: Schritt und Trab auf beiden Händen, Wendungen, Seitengänge.
Ansatz zur Piaffe.
Zirkuslektionen und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung: Trense, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel, Gurt
oder Sattel zulässig.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen:

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.

Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, vertiefte Kenntnisse der klassisch-
barocken Reitlehre unter Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien
insbesondere Ziele der Ausbildung, Ausrüstung, Hilfengebung und Schullektionen.

Station 2 Trainingslehre.

Station 3 Vertiefte Kenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand.

Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.


§ 4646

Prüfungsort, Gebühren

1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer B - Klassisch-barocke Reiterei mit gültiger DOSB - Lizenz
sein.
2. Die Gebühren sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung des BfkbR geregelt.


§ 4647

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus zwei Personen, die mindestens Trainer A
Klassisch-barocke Reiterei/Basissport – mit gültiger DOSB-Trainerlizenz - sind, Richter
oder aus von dem BfkbR benannten Personen. In den Stationsprüfungen ist eine Aufteilung der
Prüfungskommission möglich.

§ 4648

Prüfungsergebnis

1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen Teilprüfungen 1 bis 2 sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern erläutert.

2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die Bescheinigung
eingetragen werden.


§ 4649

Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.

§ 4650

Urkunde/Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.



  1. Reitabzeichen 1 - Klassisch-barocke Reiterei (BRA 1)


§ 4651

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber oder dem Erziehungsberechtigten des
Bewerbers an den Veranstalter zu richten.

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- oder Anschlussverbände angehört.

  2. Besitz des Pferdeführerscheins Umgang.

  3. Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

  4. Zugelassene Pferde: 6-jährig und älter, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt.

§ 4652

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Reiten:

Von den Prüfern zu genehmigende Kür bei ausbalanciertem, losgelassenem Sitz und
entsprechender Einwirkung, Tempounterschiede im Schritt, Trab und Galopp, fliegende
Galoppwechsel nach links und nach rechts auf beiden Händen, Serienwechsel, Piaffe und Passage,
Schulen über der Erde und Zirkuslektionen zulässig, Dauer ca. 4 Minuten einzeln zu reiten;
Ausrüstung: Kandare. Auf blanker Kandare ist nur die einhändige Zügelführung zulässig,
Damensattel, Sporen und Gerte zulässig.

2. Teilprüfung gewichtslose Arbeit mit dem Pferd:

Am kurzen oder langen Zügel: Auf beiden Händen Schritt und Trab, Seitengänge, Piaffe.
Galopplektionen, Passage, Schulen über der Erde,
Zirkuslektionen und Freiheitsdressur zulässig.
Ausrüstung: Trense oder Kandare, lange Touchiergerte. Kappzaum, Ausbinde- oder Laufferzügel,
Gurt oder Sattel zulässig.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen:

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im
jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.

Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigenen praktischen Teilprüfungen, über den
Umgang mit dem Pferd, barocke Pferderassen, vertiefte Kenntnisse der klassischen-
barocken Reitlehre unter Berücksichtigung ihrer Geschichte und der FN-Richtlinien,
insbesondere Ziele der Ausbildung, Ausrüstung, Hilfengebung, Schullektionen auf und
über der Erde.

Station 2 Trainingslehre.

Station 3 Vertiefte Kenntnisse zur gewichtslosen Arbeit an der Hand, am langen Zügel und an den
Pilaren.

Station 4 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport.


§ 4653

Prüfungsort, Gebühren

1. Lehrgang und Prüfung erfolgen in von dem BfkbR benannten Ausbildungsstätten. Der
Lehrgangsleiter muss mindestens Trainer A klassisch-barocke Reiterei mit gültiger DOSB Lizenz
sein.
2. Die Gebühren sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühren
wird durch die Gebührenordnung des BfkbR geregelt.


§ 4654

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus zwei Personen, die mindestens Trainer A
Klassisch-barocke Reiterei/Basissport mit gültiger DOSB-Trainerlizenz - sind, Richter
oder aus von dem BfkbR benannten Personen. In den Stationsprüfungen ist eine Aufteilung der
Prüfungskommission möglich.

§ 4655

Prüfungsergebnis

1. Die erbrachten Leistungen in den einzelnen Teilprüfungen sowie das Endergebnis lauten in
Noten von 0 bis 10 gemäß § 57.1.1 LPO. Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. In einem Abschlussgespräch werden die
Ergebnisse den Bewerbern erläutert.

2. Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine
Einzelnote darf unter 5,0 sein. Eine nichtbestandene Prüfung muss in die Bescheinigung
eingetragen werden.


§ 4656

Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines nicht bestandenen Prüfungsteils ist jederzeit möglich. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob der Vorbereitungskurs ebenfalls wiederholt werden muss.

§ 5657

Urkunde/Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag des BfkbR eine Urkunde und das Abzeichen aus.