-Auszug-

2. Lizenzordnung nach den Rahmenrichtlinien des DOSB

2.1 Lizenzierung

Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die

entsprechende Lizenz des Deutschen Sportbundes, ausgestellt von der mit der

Durchführung beauftragten Mitgliedsorganisation des Ausbildungsträgers. Die

Bedingungen der Lizenzvergabe sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt.

7 Siehe Materialband, Ziff. 5: Anerkennung von Qualifizierungen, die in den Ländern der EU erworben

wurden

91

Die Lizenz der 1. Stufe kann frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt

werden, falls nicht andere gesetzliche oder verbandliche Bestimmungen eine Vergabe der

Lizenz erst ab dem 18. Lebensjahr vorschreiben. Für die Erteilung der Übungsleiterin/

Übungsleiter - C, Trainerin/Trainer - C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der

Nachweis eines 16-stündigen „Erste-Hilfe-Kurses“ erforderlich, der zum Zeitpunkt der

Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Optional besteht für die

Wassersportverbände die Möglichkeit, diesen Nachweis als durch das DLRGRettungsschwimmerabzeichen

in Silber erfüllt anzusehen.

Darüber hinaus geltende gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.

Absolventinnen und Absolventen der Trainerin/Trainer - B Ausbildungen erhalten ihre

Lizenz frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Absolventinnen und Absolventen der Trainerin/Trainer - A Ausbildungen erhalten ihre

Lizenz frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres.

Die Ausbildungsträger erfassen alle DSB-Lizenzinhaberinnen und -inhaber mit Namen,

Anschrift, Geburtsdatum und Lizenznummer. Jährlich einmal melden die

Ausbildungsträger dem DSB die Zahl neu zuerkannter und in ihrem Verbandsbereich

gültiger Lizenzen.

2.2 Gültigkeitsdauer von Lizenzen

Die DSB-Lizenz ist im Bereich des Deutschen Sportbundes gültig. Die DSB-Lizenz (1.

Lizenzstufe – entspricht C-Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder

verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz.

Die DSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

·  nach Erwerb der 1. Lizenzstufe vier Jahre

·  nach Erwerb der 2. Lizenzstufe vier Jahre (für den Ausbildungsgang Sport in der

Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“, muss innerhalb von zwei Jahren eine

Fortbildung absolviert werden)

·  nach Erwerb der 3. Lizenzstufe zwei Jahre

·  für Diplom - Trainerinnen/ Diplom – Trainer bietet die DSB-Trainerakademie

regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an

2.3 Fort- und Weiterbildung

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der

Ausbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils

höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe.

92

Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen

werden:

·  nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren

·  nach Erwerb der 2. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren (Ausnahme: für den

Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“ muss

innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert werden)

·  nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren

Für Diplom - Trainerinnen/Diplom - Trainer bietet die DSB-Trainerakademie

Fortbildungsveranstaltungen an.

Für den Ausbildungsgang: „DSB-Sportphysiotherapie“ muss innerhalb von vier Jahren

eine Fortbildung im Umfang von 15 LE absolviert werden.

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der

niedrigeren Lizenzstufe mit. Dies gilt nur für die Lizenzstufen C, B und A.

2.4 Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Die Verlängerung von gültigen Lizenzen ist in den Rahmenrichtlinien geregelt.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:

Empfehlung für die 1. Lizenzstufe:

·  Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer

Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.·

·  Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer

Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert.·

·  Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre:

den Ausbildungsträgern wird empfohlen, für solche Fälle bei entsprechender

Nachfrage „Wiedereinsteiger-Programme“ mit einem Umfang von 45 LE

anzubieten.

Alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten

Ausbildung in Erwägung zu ziehen.

·  Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre:

hier wird empfohlen, die gesamte Ausbildung wiederholen zu lassen.

Empfehlung für die 2. und 3. Lizenzstufe:·

Für die Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen der 2. und 3. Lizenzstufe treffen die

Ausbildungsträger jeweils eigene Festlegungen.

93

2.5 Lizenzentzug

Die Ausbildungsträger haben das Recht, DSB-Lizenzen zu entziehen, wenn die

Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber gegen die Satzung des betreffenden Verbandes oder

ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt.

3. Lernerfolgskontrolle8

3. 1 Lernerfolgskontrolle/Befähigungsnachweis

Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen/Befähigungsnachweise ist Grundlage für die

Lizenzerteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Die bestandenen

Lernerfolgskontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang

erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen. Die für

eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Grundsätze:

·  eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der

Ausbildung vermittelt wurden

·  eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder

prozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt

·  die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz sind zu

Beginn der Ausbildung offen zu legen

·  Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt

Ziele der Lernerfolgskontrolle:

·  Nachweis des Erreichens der Lernziele

·  Aufzeigen von Wissenslücken

·  Feedback für die Lernenden

·  Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets

·  Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen

3.2 Formen der Lernerfolgskontrollen

Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen sollten folgende Kriterien herangezogen werden:

·  aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung

·  Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit

·  Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis

·  Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner

Teilnehmer/Teilnehmerinnen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen

8 Der Begriff Prüfung wird in diesen Rahmenrichtlinien ersetzt durch den Begriff Lernerfolgskontrolle, da er

umfassendere Formen der Überprüfung zulässt und dem Lernprozess in der Erwachsenenbildung besser

gerecht wird.

94

·  Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit

möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist)

·  Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende

Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der

Unterrichtsgestaltung und -inhalte)

Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte

Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird

(Ausnahme: DSB-Vereinsmanagerin/DSB-Vereinsmanager).

Die Lernerfolgskontrollen zum Abschluss der DSB-Vereinsmanagerin - C /

Vereinsmanager - C Ausbildung bestehen im Nachweis des Lernerfolges in den einzelnen

Themenbereichen.

Die Lernerfolgskontrolle zum Abschluss der DSB-Vereinsmanagerin - B / Vereinsmanager

- B Ausbildung besteht im Nachweis eines erfolgreich absolvierten Profils dieser B -

Ausbildung.

3.3 Ergebnis der Lernerfolgskontrolle

Die Lernerfolgskontrolle wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.

Die Ausbildungsträger legen in ihren Ausbildungsordnungen fest, unter welchen

Bedingungen eine Lernerfolgskontrolle als „nicht bestanden“ bewertet wird und unter

welchen Bedingungen eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle erfolgen kann.

VIII. Übergangsregelung und Inkrafttreten

Die bisherigen Ausbildungen werden wie die erteilten Lizenzen auf der Grundlage dieser

Rahmenrichtlinien anerkannt.

Die Fort- und Weiterbildung für Inhaberinnen und Inhaber dieser Lizenzen richtet sich

nach Abschnitt VII., Kapitel 2.3 dieser Richtlinien.

Diese Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes treten

mit Beschluss durch den außerordentlichen Bundestag am 10.12.2005 in Kraft.

Gleichzeitig verlieren die Rahmenrichtlinien vom 28.11.1998 ihre Gültigkeit. Die

Ausbildungsträger passen ihre Ausbildungskonzeptionen den neuen Rahmenrichtlinien bis

zum 01.01.2008 an.

Die bis zum Inkrafttreten dieser Rahmenrichtlinien von den Mitgliedsorganisationen

eingereichten Ausbildungskonzeptionen behalten in begründeten Ausnahmefällen solange

ihre Gültigkeit, bis die - gemäß dieser Rahmenrichtlinien - aktualisierten Ausbildungsgänge

vom DSB bestätigt wurden.

Diese Übergangsregelung endet am 1. Januar 2008 .

In Ergänzung zu den Rahmenrichtlinien gibt es einen Materialienband mit Hinweisen und

Hilfen für ihre Umsetzung.